Weitere Entscheidung unten: VG Gera, 13.06.2005

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   FG Baden-Württemberg, 07.05.2009 - 1 K 454/04   

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FG Baden-Württemberg, 07.05.2009 - 1 K 454/04 (https://dejure.org/2009,65767)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.05.2009 - 1 K 454/04 (https://dejure.org/2009,65767)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. Mai 2009 - 1 K 454/04 (https://dejure.org/2009,65767)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Ausdrücklich mit der Bitte um Steuerfestsetzung innerhalb der Festsetzungsfrist eingereichte Steuererklärung als Antrag i.S. des § 171 Abs. 3 AO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung einer Umsatzsteuerfestsetzung im Hinblick auf eine Hemmung der Festsetzungsverjährung nach der Abgabenordnung (AO); Qualifizierung einer Steuererklärung als Willenserklärung hinsichtlich der Wertung einer Abgabe einer Steuererklärung als Antrag i.S.d. AO; ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 24.05.2006 - I R 93/05

    Änderung eines Folgebescheids nach Aufhebung eines Grundlagenbescheids

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.05.2009 - 1 K 454/04
    Der Wortlaut lässt nicht erkennen, dass die Vorschrift nur Anträge auf Maßnahmen erfassen soll, welche die Behörde nicht von Amts wegen vornehmen muss (BFH-Urteil vom 24. Mai 2006 I R 93/05, BFHE 214, 7, BStBl II 2007, 76).

    Die Norm will auch und vor allem den Rechtsschutz des Bürgers verbessern: Sie stellt sicher, dass der Erfolg eines einmal gestellten Antrags nicht von der Arbeitsweise und -geschwindigkeit der Behörde abhängt; eine antragsgemäße Entscheidung soll nach dem Willen des Gesetzgebers nicht allein daran scheitern, dass die Behörde die Prüfung des Antrags nicht innerhalb der nach anderen Vorschriften zu bestimmenden Festsetzungsfrist abschließt (BFH-Urteil vom 24. Mai 2006 I R 93/05, BFHE 214, 7, BStBl II 2007, 76).

  • BFH, 18.06.1991 - VIII R 54/89

    Abgabe einer Steuererklärung - Ablauf der Festsetzungsfrist - Hemmender Antrag

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.05.2009 - 1 K 454/04
    a) Nach der Rechtsprechung des BFH kann die Abgabe einer Steuererklärung nicht als Antrag i.S. des § 171 Abs. 3 AO gewertet werden (vgl. BFH-Urteile vom 18. Juni 1991 VIII R 54/89, BFHE 165, 445, BStBl II 1992, 124; vom 25. Januar 1996 V R 42/95, BFHE 179, 480, 483, BStBl II 1996, 338, 340; vom 11. Mai 1995 V R 136/93, BFH/NV 1996, 1, m.w.N.).

    Vor diesem Hintergrund hat der BFH klargestellt, dass für die fehlende Antragseigenschaft von Steuererklärungen nicht die Erwägung tragend ist - jedenfalls nicht im Sinne einer abschließenden Aussage -, dass Anträge i.S.d. § 171 Abs. 3 AO nur auf ein Tätigwerden außerhalb des infolge der Amtsmaxime ohnehin gebotenen Verwaltungshandelns gerichtet sein können (BFH-Urteil vom 17. Februar 1998 VIII R 21/95, BFH/NV 1998, 1356); bestimmend ist vielmehr der Umstand, dass durch die Auslegung des Antragsbegriffs in § 171 Abs. 3 AO die in § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO abschließend geregelten Auswirkungen des Einreichungszeitpunkts von Steuererklärungen auf die Festsetzungsfrist nicht zum Nachteil desjenigen Steuerpflichtigen unterlaufen werden dürfen, der seiner gesetzlich auferlegten Erklärungsverpflichtung nachkommt (vgl. BFH-Urteile vom 18. Juni 1991 VIII R 54/89, BFHE 165, 445, BStBl II 1992, 124 und vom 11. Mai 1995 V R 136/93, BFH/NV 1996, 1).

  • BFH, 11.05.1995 - V R 136/93

    Steuervergütung bei einer Umsatzsteuererklärung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.05.2009 - 1 K 454/04
    a) Nach der Rechtsprechung des BFH kann die Abgabe einer Steuererklärung nicht als Antrag i.S. des § 171 Abs. 3 AO gewertet werden (vgl. BFH-Urteile vom 18. Juni 1991 VIII R 54/89, BFHE 165, 445, BStBl II 1992, 124; vom 25. Januar 1996 V R 42/95, BFHE 179, 480, 483, BStBl II 1996, 338, 340; vom 11. Mai 1995 V R 136/93, BFH/NV 1996, 1, m.w.N.).

    Vor diesem Hintergrund hat der BFH klargestellt, dass für die fehlende Antragseigenschaft von Steuererklärungen nicht die Erwägung tragend ist - jedenfalls nicht im Sinne einer abschließenden Aussage -, dass Anträge i.S.d. § 171 Abs. 3 AO nur auf ein Tätigwerden außerhalb des infolge der Amtsmaxime ohnehin gebotenen Verwaltungshandelns gerichtet sein können (BFH-Urteil vom 17. Februar 1998 VIII R 21/95, BFH/NV 1998, 1356); bestimmend ist vielmehr der Umstand, dass durch die Auslegung des Antragsbegriffs in § 171 Abs. 3 AO die in § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO abschließend geregelten Auswirkungen des Einreichungszeitpunkts von Steuererklärungen auf die Festsetzungsfrist nicht zum Nachteil desjenigen Steuerpflichtigen unterlaufen werden dürfen, der seiner gesetzlich auferlegten Erklärungsverpflichtung nachkommt (vgl. BFH-Urteile vom 18. Juni 1991 VIII R 54/89, BFHE 165, 445, BStBl II 1992, 124 und vom 11. Mai 1995 V R 136/93, BFH/NV 1996, 1).

  • BFH, 17.02.1998 - VIII R 21/95

    Anspruch auf Durchführung einer Einkommensteuer-Veranlagung bei einer

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.05.2009 - 1 K 454/04
    Vor diesem Hintergrund hat der BFH klargestellt, dass für die fehlende Antragseigenschaft von Steuererklärungen nicht die Erwägung tragend ist - jedenfalls nicht im Sinne einer abschließenden Aussage -, dass Anträge i.S.d. § 171 Abs. 3 AO nur auf ein Tätigwerden außerhalb des infolge der Amtsmaxime ohnehin gebotenen Verwaltungshandelns gerichtet sein können (BFH-Urteil vom 17. Februar 1998 VIII R 21/95, BFH/NV 1998, 1356); bestimmend ist vielmehr der Umstand, dass durch die Auslegung des Antragsbegriffs in § 171 Abs. 3 AO die in § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO abschließend geregelten Auswirkungen des Einreichungszeitpunkts von Steuererklärungen auf die Festsetzungsfrist nicht zum Nachteil desjenigen Steuerpflichtigen unterlaufen werden dürfen, der seiner gesetzlich auferlegten Erklärungsverpflichtung nachkommt (vgl. BFH-Urteile vom 18. Juni 1991 VIII R 54/89, BFHE 165, 445, BStBl II 1992, 124 und vom 11. Mai 1995 V R 136/93, BFH/NV 1996, 1).
  • BFH, 25.01.1996 - V R 42/95

    Option zur Steuerpflicht bei steuerfreier Grundstückslieferung nur vor Ablauf der

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.05.2009 - 1 K 454/04
    a) Nach der Rechtsprechung des BFH kann die Abgabe einer Steuererklärung nicht als Antrag i.S. des § 171 Abs. 3 AO gewertet werden (vgl. BFH-Urteile vom 18. Juni 1991 VIII R 54/89, BFHE 165, 445, BStBl II 1992, 124; vom 25. Januar 1996 V R 42/95, BFHE 179, 480, 483, BStBl II 1996, 338, 340; vom 11. Mai 1995 V R 136/93, BFH/NV 1996, 1, m.w.N.).
  • BFH, 28.11.1989 - VIII R 83/86

    1. § 174 Abs. 3 AO 1977 erlaubt eine zweifache Änderung des Steuerbescheides

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.05.2009 - 1 K 454/04
    Auch jene Vorschriften erlegen der Behörde eine Pflicht zur Änderung auf (zu § 174 Abs. 3 AO vgl. BFH-Urteil vom 28. November 1989 VIII R 83/86, BFHE 159, 418, 420, BStBl II 1990, 458, 459, m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 29.06.2022 - 16 K 16128/21

    Auslegung einer nach der Abgabe einer gesetzlich vorgeschriebenen Steuererklärung

    Die Revision wird zugelassen wegen grundsätzlicher Bedeutung der bisher höchstrichterlich noch nicht entschiedenen Rechtsfrage, ob in der nach der Abgabe einer gesetzlich vorgeschriebenen Steuererklärung geäußerten Bitte um Bearbeitung, ein eigenständiger Antrag gemäß § 171 Abs. 3 AO zu sehen ist (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO), und weil im Hinblick auf die einen solchen eigenständigen Antrag ablehnenden Entscheidungen des FG München (Urteil v. 20.10.2015, 12 K 1733/11, EFG 2016, 8) und des FG Berlin-Brandenburg (Urteil v. 24.07.2008, 6 K 10383/05 B, juris) die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (wie hier FG Baden-Württemberg, Urteil v. 07.05.2009, 1 K 454/04, juris) eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs erfordert (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO).
  • FG Bremen, 06.03.2013 - 2 K 110/12

    Keine Anlaufhemmung nach § 170 Abs. 3 AO bei erstmaliger Steuerfestsetzung

    Mit an die Klägerin adressiertem Schreiben vom 12. November 2012 erläuterte der Beklagte unter Hinweis auf die Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11. Mai 1995 V R 136/93 (BFH/NV 1996, 1) und des Finanzgerichts (FG) Baden-Württemberg vom 7. Mai 2009 1 K 454/04 (juris), dass eine Steuererklärung nicht als ein den Eintritt der Verjährung hemmender Antrag i.S. des § 171 Abs. 3 AO anzusehen sei.
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Rechtsprechung
   VG Gera, 13.06.2005 - 1 K 454/04 GE   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,51193
VG Gera, 13.06.2005 - 1 K 454/04 GE (https://dejure.org/2005,51193)
VG Gera, Entscheidung vom 13.06.2005 - 1 K 454/04 GE (https://dejure.org/2005,51193)
VG Gera, Entscheidung vom 13. Juni 2005 - 1 K 454/04 GE (https://dejure.org/2005,51193)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    ThürWG § 84; WHG § 7
    Wasserrecht; Wasserrechtliche Erlaubnis; nachträgliche Anordnung; Ermessenserwägungen; Ungeeignetheit einer Anordnung; Berücksichtigung privater Belange Dritter im Erlaubnisverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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